Lösungen

Lösungen passend für Ihr Unternehmen

Um die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten und die gesetzlichen Anforderungen im vollem Umfange erfüllen zu können, bieten wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen. 

Nach dem BDSG können Sie sich zwischen zwei Varianten entscheiden:

der Interne Datenschutzbeauftragte

der externe Datenschutzbeauftragte

Die Entscheidung für die eine oder gegen die andere Variante lässt sich nicht so einfach festlegen und hängt immer auch davon ab, wie Ihr Unternehmen beschaffen ist und welche Größe es hat bzw. wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigt haben. Bei einer Entscheidung für einen internen Datenschutzbeauftragten ist neben seiner eigentlichen Arbeitszeit als DSB auch ein großer Bedarf an Zeit und Geld für dessen Fort- und Weiterbildung zu berücksichtigen.


Wir bieten Ihnen die Lösung an, Ihren Mitarbeiter bei seinen Aufgaben zu begleiten, damit er in sein Aufgabengebiet hineinwachsen kann. Wir geben Empfehlungen zur Weiterbildung  und leiten ihn an, damit er Ihr Unternehmen rechtssicher auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Maßnahmen hinführen kann.

Bei der Entscheidung für einen externen DSB können wir sie dahingehend unterstützen, dass Ihr Unternehmen stets die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes erfüllt. Ihre Mitarbeiter werden geschult im Umgang mit personenbezogenen Daten und gleichzeitig mit der Technik, mit der sie umgehen müssen.

Ein wesentlicher und weiterer Schritt dabei ist die Erarbeitung einer Bestandsaufnahme, dem sogenannte Verfahrensverzeichnis, welches ebenfalls vom BSDG gefordert wird und sicherlich ohne das notwendige Fachwissen um die eingesetzten Verfahren nicht oder nur sehr schwer zu erstellen ist. Je nach Detailtreue lassen sich daraus wiederum geeignete Maßnahmen und Vorgehensweisen ableiten, gerade auch inbezug auf die IT-Sicherheit, sowie bei Planungen von Neuanschaffungen.