Erläuterungen

Erläuterungen zu bestellen ist ...

  • wenn bei der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten damit mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, das trifft in der Regel auf jedes Unternehmen zu (Erfassung durch PC). 
  • wenn bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten auf andere Weise, in der Regel damit mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind. 
  • wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Das sind sehr sensible Daten, die im Gesetz besondere Berücksichtigung finden,z.B. Gesundheitsdaten... 
  • Jeder Mitarbeiter, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Beschäftigte betreffen, muss im Zweifel hier eingerechnet werden, auch wenn es sich nur um Hilfskräfte handelt.
  • Wenn oben genanntes nicht zutrifft, übernimmt die Unternehmensleitung diese Aufgaben, d.h., dass die Verpflichtung zum BDSG grundsätzlich jeden in die Verantwortung nimmt, der personenbezogene Daten verarbeitet.
  • Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen durch die zuständige Aufsichtsbehörde belegt werden
  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit schriftlich zu bestellen